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Aktualisiertes Schutzkonzept

Aktualisiertes Schutzkonzept

Das Schutzkonzept für den Turnbetrieb des DTV Oberrüti wurde aktualisiert. Ihr findet es hier und unten.

1. Allgemein

Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom
28. Oktober 2020 und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport (Bereich Breitensport) stattfinden kann.

Folgende sechs Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

A. Symptomfrei ins Training

Turnerinnen und Turner sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

B. Distanz und Gruppengrösse einhalten (1.5 m Abstand)

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten und es gilt Maskenpflicht (siehe Punkt E). Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten.

Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) pro Halle sind nur Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt. Einzeltrainings oder Techniktraining ohne Körperkontakt (Bsp. Kraft- und Haltungstraining für Gymnastik, Aerobic, Leichtathletik) sind erlaubt.

Alle Kontaktsportarten (z.B. Spielsportarten, Gymnastikprogramme mit Paar- und Gruppenelementen) sind verboten.

In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske* getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird (z.B. Geräteturnen, Gymnastik, Aerobic, Leichtathletik usw.)

* Die Schutzmaskenpflicht für sportliche Aktivitäten in grossen Räumlichkeiten ist unter Punkt E geregelt.

Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird (wie etwa beim Wandern oder Joggen).

Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr gelten keine neuen Einschränkungen von Trainings, weder im Innen- noch Aussenraum.

Helfen/Sichern:

Das Helfen und Sichern ist nur bei Jugendlichen bis 16 Jahren und mit Maske erlaubt. Bei Erwachsenen ist jeglicher Körperkontakt untersagt.

Gruppengrösse Muki-Turnen:

Im Muki-Turnen sind 15 Erwachsene (inkl. Leiterpersonen) plus die Kinder erlaubt.

Gruppengrösse Polysport und Gymnastik (Personen unter 16 Jahren)

Abhängig von der aktuellen Gruppengrösse und der Alters- und Klassendurchmischung entscheiden die Leiterteams über passende Trainingsinhalte und eventuell damit verbundene Gruppeneinteilungen. Wenn die Leiterteams eine Verkürzung der Trainingszeiten oder zeitlich alternierende Trainings in Teilgruppen für sinnvoll erachten, unterstützen wir dies.

Gemischte Trainingsgruppen:

In Trainingsgruppen mit Personen unter 16 Jahren und Teilnehmer über 16 Jahren, gilt die Gruppengrösse von max. 15 Personen (inkl. Leiter).

Beständige Gruppen:

Die Trainingsgruppen sollen beständig sein, daher in möglichst gleicher Konstellation trainieren. Die Gruppeneinteilung ist von den entsprechenden Leitern vorzunehmen und umzusetzen.

C. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

D1. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste. Die Listen werden in der Halle in Papierform geführt und bleiben dort in einem Ordner archiviert. Die Listen dürfen nicht entfernt werden. Nach dem Training macht der/die Trainingsverantwortliche ein Foto der Liste und sendet dieses an die Corona Verantwortliche (vgl. Punkt 2.1).

D2. Zutrittsbeschränkungen

In der Trainingsinfrastruktur halten sich nur die für den Turnbetrieb notwendigen Personen auf. Während der Trainingszeiten haben nur die folgenden Personen Zugang zur Turnhalle, zu den Umkleiden im Untergeschoss und zum Eingangs- und Garderobenbereich vor der Turnhalle: Leiterinnen und Leiter, Turnerinnen und Turner, Funktionäre. Begleitpersonen und Aussenstehende (Eltern, Freunde, …) haben nur sofern nötig Zutritt. Beim Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern, warten die Eltern vor der Sporthalle im Freien.

E. Schutzmaskenplicht

In den Innenräumen der Sporthalle gilt allgemeine Maskenpflicht. In grossen Räumlichkeiten (z.B. Tennishallen, Sporthallen) kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person). Die Turnhalle Oberrüti misst 290 m2 und bietet genügend Platz für 15 Personen.

Von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 16. Geburtstag.

Trainer/innen:

Für Trainer und Trainerinnen gilt Maskenpflicht für alle Alterskategorien.

Muki-Turnen:

Für alle Begleitpersonen, Leiter und Leiterinnen gilt Maskenpflicht.

F. Besondere Bestimmungen

Beim Wechsel zwischen Trainingsgruppen warten die Personen der nachfolgenden Trainingsgruppe vor dem Sportgebäude im Freien unter Einhaltung der Distanzregeln von 1.5 m, bis die vorhergehende Gruppe das Gebäude verlassen hat. Ein direkter Kontakt zwischen den verschiedenen Gruppen ist zu vermeiden.

In den Garderoben gilt wie in allen anderen Innenräumen allgemeine Maskenpflicht. Es ist nicht erlaubt, die Dusche zu benutzen.

Aufbewahrung von Schutzmasken: Lassen sie Schutzmasken nach dem Tragen nicht offen auf dem Hallenboden liegen. Bestenfalls hängen Sie Ihre Maske nach dem Gebrauch an einen Haken, an dem sie keine anderen Gegenstände berührt. Sofern das nicht möglich ist, bewahren Sie Ihre Maske in einer Papiertüte oder einem Briefumschlag auf. So können Sie die Maske auch mitnehmen und vermeiden, dass die Maske in der Tasche andere Gegenstände berührt und so allenfalls vorhandene Viren weitergegeben werden. Plastiktüten sind zur Aufbewahrung nicht geeignet, da sie nicht luftdurchlässig sind und die Masken darin nicht trocknen. Die Viren überleben zudem auf Plastik länger als auf Papier.

Das Reinigen und desinfizieren von Trainings- und Mietmaterial sowie das desinfizieren der Hände wird nicht gefordert. Trotzdem stellt der DTV Desinfektionsmittel und Reinigungsmittel für den freiwilligen Einsatz zur Verfügung.

Es wird empfohlen, nach jedem Training die Halle zu lüften.

2. Verantwortung

2.1. Verantwortliche Corona-Beauftragte des Vereins

Erika Winteler Walser ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (Tel. +41 76 580 69 73 oder copraesidium@dtvoberrueti.ch).

2.2. Verantwortung der Leiterinnen und Leiter

Die Leiterinnen und Leiter unterstützen den Corona-Verantwortlichen und planen die Trainings unter Einhaltung der fünf Punkte A – E. Aktives Eingreifen/Hilfestellung erfolgt nur, wenn es zwingend notwendig ist.

2.3. Verantwortung der Eltern

Die Eltern informieren ihre Kinder, die 12 Jahre und älter sind (ab dem 12. Geburtstag) über die Grundsätze und Bestimmungen und unterstützen somit deren Einhaltung.

2.4. Verantwortung Aller

Alle halten sich an die geltenden Abstandsegeln und Hygienevorschriften. Alle zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher Eigenverantwortung ein.

3. Vorgehen bei einem Coronafall innerhalb der Trainingsgruppe

Nur Personen, mit denen die erkrankte Person in engem Kontakt stand, müssen in angeordnete Quarantäne. Falls Sie in Quarantäne müssen, wird sich die zuständige kantonale Behörde bei Ihnen melden und Sie zum weiteren Vorgehen informieren. Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe (Distanz von weniger als 1,5 Metern) einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz (Hygienemaske oder physische Barriere wie Plexiglasscheibe) aufgehalten haben. Weitere Infos dazu auf der Website vom Bundesamt für Gesundheit.

4. Kommunikation des Schutzkonzepts

Der Damenturnverein Oberrüti kommuniziert das Schutzkonzept in schriftlicher Form gegenüber seinen Leiterinnen und Leitern sowie gegenüber den Mitgliedern. Dabei erfolgt die primäre Kommunikation per E-Mail und umfasst folgende Verteiler:

  • Leiterinnen und Leiter
  • Aktivmitglieder
  • Erweiterter Vorstand

Das Konzept wird zudem auf folgenden Kanälen publiziert:

  • Website des DTV Oberrüti

Die technische Leiterin kommuniziert das Schutzkonzept bzw. wie dieses bei uns im Verein umgesetzt wird gegenüber den Leiterinnen und Leitern.

Die Leiter und Leiterinnen der Jugendriegen informieren ihre Mitglieder und deren Eltern schriftlich via Brief oder WhatsApp.

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